Information über die Registrierungspflicht von Doktorandinnen und Doktoranden

Für Doktorandinnen und Doktoranden der Johannes Gutenberg-Universität Mainz besteht gemäß § 34 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz eine Registrierungspflicht, unabhängig davon, ob sie als (Promotions-)studierende eingeschrieben werden möchten oder nicht.

Wenn Sie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz eine Promotion anstreben, beantragen Sie im Zuge der Registrierung online unter jogustine.uni-mainz.de die Annahme als Doktorand/in. Falls Sie das zur Promotion berechtigende Abschlusszeugnis im Ausland erworben haben, ist zuvor eine Anerkennung des entsprechenden Zeugnisses durch die Stabsstelle Zulassung International notwendig.

Für die Online-Bewerbung/Registrierung benötigen Sie:

  • einen von Ihrem betreuenden Professor/Ihrer betreuenden Professorin unterschriebenen Antrag auf Annahme als Doktorand/in (Betreuungsvereinbarung)
  • Ihren Studienabschluss, der gemäß der gültigen Promotionsordnung zur Promotion berechtigt bzw. bei Bewerberinnen und Bewerbern mit einer ausländischen Promotionszugangsberechtigung die Anerkennungsurkunde der Stabstelle Zulassung International (s. dazu Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise)
  • einen tabellarischen Lebenslauf
  • eine Pass- oder Personalausweiskopie

Sind die Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand/in erfüllt, erstellt das Studierendensekretariat eine schriftliche Bestätigung über die Annahme als Doktorand/in (sog. Annahmebescheid). Das Datum des Annahmebescheides gilt als Promotionsbeginn. Mit der Ausstellung des Annahmebescheides ist die Registrierung als Doktorand/in abgeschlossen.

Sofern Sie sich zusätzlich zur Registrierung als Promotionsstudierende/r einschreiben wollen, können Sie dies bei der Antragstellung angeben. Der Antrag wird dann nach der schriftlichen Bestätigung der Annahme als Doktorand/in vom Studierendensekretariat weiterbearbeitet.

Von dort erhalten Sie weitere Nachricht bzgl. der Einschreibung. Mit der Einschreibung erhalten Sie den Status von Studierenden mit allen diesbezüglichen Rechten (wie z.B. Semesterticket, Wahlrecht in der Gruppe der Studierenden) und Pflichten (z.B. Zahlung des Semesterbeitrags).

Falls Sie die Einschreibung nicht unmittelbar mit der Registrierung, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt beantragen möchten, ist dies mit einer gesonderten Online-Antragstellung über Jogustine ebenfalls möglich.

Mit dem erfolgreichen Abschluss des Promotionsvorhabens, dem Abbruch des Promotionsvorhabens, der Aufhebung der Betreuungszusage oder dem Wechsel der Hochschule endet die Registrierung bzw. Einschreibung als Doktorand/in an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.